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Wir befinden uns in der Withem Boarding School Of Boys.
Hier trifft man auf viele Leute, natürliche alle nur des männlichen geschlechts.
Schüler, Lehrer, viele Angestellt und der Direktor, das Oberhaupt der Schule, leben alle gemeinsam unter einen Dach.



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Story-, Inplay-Beginn war der 01.08.2010. Seit dem sind 0 Tage vergangen.(Inplay Zeitrechnung)


Roy Lunes; Connor Fest
Lane Ellsworth; Tom Griffin



#1

Schulregeln

in Regeln 01.11.2013 16:53
von Roy Lunes | 670 Beiträge | 538 Punkte

I. Allgemeine Verhaltensregeln

~*~

1. Das Verhalten in der Schule

- Nach 22:00 ist es Schülern verboten sich außerhalb der Gemeinschaftsräume aufzuhalten. Es gilt strikte Nachtruhe. Ausgenommen Vertrauensschüler und Schulsprecher.
- Zwischen 22:00 und 5:30 bleibt das Hauptportal verschlossen.
- Das Übernachten in anderen Betten ist strengstens untersagt.
- Die offiziellen Essenzeiten in der Mensa lauten wie folgt: Frühstück von 6:30-9:30, Mittagessen von 12:00-14:00, Abendessen von 18:00-20:00; zwischen 15:00 und 17:00 ist es möglich einen Nachmittagstee/Kaffee einzunehmen.
- Bei einer Erkrankung während des Unterrichts hat der Schüler sich bei der jeweiligen Lehrkraft zu entschuldigen und ggf. die Krankenstation aufzuzusuchen.
- Unfälle während der Unterrichtszeit sind sofort dem Fachlehrer zu melden. Der verletzte Schüler ist sofort in die Krankenstation zu bringen. Betrifft vor allem den naturwissenschaftlichen Unterricht.
- Jegliche Erkrankung und Verletzung ist unverzüglich bei der Schularzt behandeln zu lassen.
- Jeder Schüler ist zu sorgsamem Umgang mit Schuleigentum und dem Eigentum seiner Mitschüler verpflichtet. Mutwillige Zerstörungen werden geahndet.
- Das Werfen von Schneebällen, Kastanien, u.ä ist untersagt.

~*~

2. Unterricht, Versetzung und Klassenräume

- Zur Versetzung ist das Bestehen der jährlichen Abschlussprüfungen von Nöten. Unter gegebenen Umständen ist es dem Schüler gestattet das Jahr zu wiederholen oder die Abschlussprüfung bei mangelhaften Ergebnissen erneut abzulegen. Dies darf allerdings nur je einmal geschehen und bedarf evtl. der Fürsprache eines Lehrers oder kann in besonderen Fällen zur Gänze verweigert werden.
- Welche Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern erhoben werden und wie sie gewichtet werden kann bei den Fachlehren erfragt werden.
- Schülern (Außnahme: Klasse 6) ist es nicht gestattet unentschuldigt im Unterricht zu fehlen, desweiteren werden Unpünktlichkeit und Leistungsverweigerungen nicht geduldet.
- In Klassenzimmern und Fachräumen sind die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen und die Tafel zu säubern, sowie jegliche Unordnung zu beseitigen.
- Schülern ist es gestattet (aus triftigen Gründen!) ein Wochenende fern von der Schule zu verbringen. Voraussetzung ist allerdings eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.

~*~

3. Der Umgang miteinander

- Jeder Schüler ist zum respektvollen, höflichen Umgang mit seinen Mitschülern angehalten. Das heißt Handgreiflichkeiten, vulgärer Sprachgebrauch sowie Beleidigungen sind unerwünscht.
- Jeder Schüler ist dazu verpflichtet dem Schulpersonal (Lehrer, Schularzt, Hausmeister, Schülervertreter) mit Achtung und Respekt entgegenzutreten und Anweisungen ohne Umschweife entgegen zu nehmen.
- Jeglicher Verstoß gegen die guten Sitten wird geahndet.
- Geplante, kriminelle Aktivitäten, wie u.a. Diebstahl werden zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen mit einem sofortigen Schulverweis geahndet.
- Bei Problemen mit Mitschülern, Lehrkörpern o.A. sind die Schüler angehalten sich zunächst an den Vertrauensschüler/in ihrer Stufe oder aber an den entsprechenden Tutoren oder die Schulsprecher zu wenden.

~*~

4. Ferien, Urlaub, Ausflüge, Besuche

- Die Schüler haben in jedem Jahr über Weihnachten, sowie über den Sommerferien. Während sie es sich überlegen können, während der Weihnachtsferien im Internat zu bleiben, ist es im Sommer verpflichtend das Internat zu verlassen. Es ist gestatten Familie, Freunde und Bekannte zu den halbjährlichen Besuchszeiten einzuladen
- Schülern ist es u.U. gestattet Besuch von Freunden oder Verwandten zu empfangen. Dieser muss allerdings bei der Schulleitung angemeldet und von dieser genehmigt werden. Die Schulleitung legt den genaueren Rahmen, sowie Zeitraum und ggf. Ort fest. Unter normalen Umständen
- Schülern ist es gestattet an denen von der Schule eingeräumten Wochenenden das Dorf Weelow zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds vorliegt.
- Freistellungen vom Unterricht obliegen dem Arzt und dem Tutor bei Krankheitsfällen, familiären Angelgenheiten und bei anderen Gründen, die es für den Schüler unmöglich machen an dem Unterricht Teil zunehmen
- dem Schüler ist es verboten sich selbst vom Unterricht freizustellen, bei versäumten Unterricht ist der Schüler verpflichtet, sich eigenständig um die Aufholung zu kümmern

~*~

5. Sonstiges

- Es herrscht striktes Tierverbot
- Es herrscht striktes Rauchverbot
- Es herrscht striktes Alkoholverbot, der Konsum von Drogen ist strengstens untersagt
- Schülern ist Handhabung von Objekten und Substanzen der Handelsklassen A-C (Chemikalien) ohne Aufsicht verboten.
- Auf der Krankenstation sind die Anweisungen und Gebote des Schularztes zu befolgen. Besuchszeiten, -erlaubnis, etc. werden von diesem zugeteilt und eingeräumt.
- Das Betreten des Geländes ist Unbefugten aus Sicherheitsgründen verboten.


~*~

6. Sanktionen u.ä

- Den Lehrern, Schulsprechern und Vertrauensschülern ist es gestattet Sanktionen zu verhängen.
- Bei Verstößen gegen die Bibliotheksregeln (s.u.) kann ein Bibliotheksverbot verhängt werden.
- Bei häufigen Verstößen gegen diverse Regeln können Weelow-Wochenenden verwehrt, Schüler von Schulaktivitäten oder gar vom Schulleben ausgeschlossen werden.

~*~

II. Uniformspflicht

a. Jeder Schüler ist dazu verpflichtet Schuluniform zu tragen.
Das heißt:
von Montags bis Freitags im Unterricht sowie bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule.
Ausgenommen sind:
> Fußballbekleidung
> Wochenenden und Weelow-Besuche
> Freizeit

b. Die Schuluniform besteht aus:
> Einem weißen Hemd
> Einer schwarzen Krawatte
> Einer einfachen Jeans
keine vorgegebene Schuhwahl
ggf. einem grauen Pullunder oder Weste oder Pullover
ggf. weißen Strümpfen


~*~

Ill. Verbotene Gegenstände

(i.A. vom Hausmeister, Liste wird in dessen Büro bei Bedarf erweitert oder konkretisiert)

Stinkbomben
Schleudern
Jegliche Form von Dynamit

~*~

IV. Regeln für Verhalten in und Nutzung der Bibliothek

- Die Bibliothek ist täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
- Alle Bücher sind als Schuleigentum pfleglich zu behandeln.
- Ausgeliehene Bücher müssen bei dem Bibliothekar vermerkt werden.
- Es ist nicht gestattet Bibliotheksbücher zu beschriften.
- Schreibt bei Schulregeln gelesen: "farblos"
- Es ist nicht gestattet in der Bibliothek zu essen oder zu trinken.
- Es ist nicht gestattet Feuer zu entfachen.
- Es ist nicht gestattet laut zu sprechen, zu lachen oder zu schreien.

~*~

V. Regeln für das Verhalten und den Umgang der Umgebung

- Es nicht gestattet den Wald, sowie den See in Dunkelheit ohne das Wissen eines Lehrers zu betreten.
- Es ist nicht gestattet zu Angeln
- Es ist nicht gestattet Tiere einzufangen, zu quälen, zu töten oder in anderer Art und Weise bewusst zu verletzten - das Töten von Fliegen und Mücken, innerhalb der Gebäude, ist gestattet.
- Die Schüler dürfen nur in Gruppen von minimal drei Leuten den See und Umgebung betreten - das gilt auch für die Weelow Wochenenden.
- Es ist nicht gestattet,sich weiter als einen halben Kilometer von der Schule, ohne des Wissens eines Lehrers, aufzuhalten.


_______________________________


Die Admins behalten sich vor, die Regeln zu jeder Zeit zu verändern oder zu erweitern.





Steckbrief
zuletzt bearbeitet 31.03.2015 16:47 | nach oben springen

#2

RE: Schulregeln

in Regeln 18.12.2014 11:41
von Roy Lunes | 670 Beiträge | 538 Punkte

Schulregeln wurden aktualisiert.
Der letzte Punkt wurde komplett neu hinzugefügt.





Steckbrief
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